AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: August 2019


1. Algemeines


Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrags, der zwischen dem Kunden und Thomas Buß (folgend: DJ Buto) abgeschlossen wird.


2 . Angebote / Verträge / Buchungen

 

Die Angebote von DJ Buto sind freibleibend und haben eine Gültigkeit von 14 Tagen. Ein Vertrag oder eine Buchung kommt zustande durch Annahme eines Angebotes in schriftlicher Form. Mündliche Vereinbarungen oder Zusagen müssen zu ihrer Gültigkeit in Schriftform festgehalten werden. Buchungen über Soziale Netzwerke und Messenger Dienste werden als Bestätigung in schriftlicher Form angesehen.


3 . Widerruf und Rücktritt vom Vertrag 

 

Ein Rücktritt oder Stornierung eines bereits schriftlich bestätigten Auftrags, seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden folgende Storno Gebühren berechnet:

  • bei Rücktritt bis 60 Tage vor der Veranstaltung sind 30% der vereinbarten Gage zu bezahlen
  • bei Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung sind 50 % der vereinbarten Gage zu bezahlen
  • bei Rücktritt bis 14 Tage vor der Veranstaltung sind 100 % der vereinbarten Gage zu bezahlen


Ausnahmen:

 

Sollte DJ Buto durch Absage einer Veranstaltung durch den Auftraggeber zu einem anderen Auftrag/Termin kommen, dann werden in diesem Falle die Storno Kosten gesondert geregelt.


Rücktritt DJ Buto vom Vertrag

 

Ein Rücktritt seitens DJ Buto ist möglich durch unabwendbare, nicht reparable, technisch bedingte Ausfälle, Diebstahl bzw. Totalausfall, andere wichtige Gründe höhere Gewalt, Krankheit, Unfall oder Tod. In diesem Fall wird DJ Buto bemüht sein, für einen angemessenen Ersatz zu gleichen Konditionen zu sorgen. Regressansprüche durch einen evtl. Verdienstausfall, entgangene Gewinne oder sonstiges bestehen durch ausdrückliche Annahme dieser Geschäftsbedingungen nicht.


4. Leistungen

 

DJ Buto bietet die Durchführung der vereinbarten Leistungen laut Auftragsbestätigung sowie die Bereitstellung von Ton- und Lichttechnik an. DJ Buto fungiert nicht als Veranstalter.

Der Aufbau und Abbau findet, soweit nichts anderes vereinbart wurde, vor bzw. nach der Veranstaltung statt. Soll der Aufbau/Abbau zu einer anderen Zeit erwünscht sein, so werden die Kosten für eine weitere Anfahrt und Abfahrt gesondert geregelt und schriftlich festgehalten.


5. Logistik / Aufbau / Servicebedingungen

 

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass ein genügend abgesicherter Stromanschluss (1 x 220 V / 16 A Schuko-Anschluss), sowie eine ausreichend sichere Stellfläche, ca. 2m x 5m für das Equipment zur Verfügung steht. Der Stromanschluss muss ausschließlich für die technische Anlage zur Verfügung stehen. Es dürfen keine zusätzlichen Geräte wie z. B. Kühlgeräte, Zapfanlagen, Zeltbeleuchtungen, etc. an den gleichen Stromkreislauf angeschlossen werden. Die benötigten Stromquellen sollten in möglichst unmittelbarer Umgebung des DJ-Pultes vorhanden sein.

Der Auftraggeber sorgt für eine direkte Zufahrt und einen kostenlosen Parkplatz am Veranstaltungsort, so dass ein Be- und Entladen ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, sowie ohne Gefährdung von DJ Buto und Mitarbeitern erfolgen kann. Der Parkplatz muss sich in unmittelbarer Umgebung des Veranstaltungsort befinden. 

Sollte kein geeigneter Parkplatz vorhanden sein, und DJ Buto gezwungen sein, verkehrswiderrechtlich zu parken bzw. zu halten, so sind sämtliche Folgekosten (Verwarngelder, Abschleppgebühren etc.) durch den Auftraggeber zu tragen. 

Der Veranstaltungsort muss möglichst barrierefrei zugänglich sein und DJ Buto ein problemloses Ein- und Ausladen sowie einen schnellen und unkomplizierten Auf- und Abbau gewährleisten. Sollte dies nicht möglich sein, so ist dies vom Auftraggeber vor Ausführungsbeginn der Leistung mitzuteilen. DJ Buto ist in diesem Fall berechtigt, Kosten für einen Mehraufwand zu berechnen. Bei Veranstaltungsorten, die nur schwer zugänglich sind, ist DJ Buto (auch im Nachhinein) berechtigt, einen Aufbauzuschlag in angemessener Höhe zu erheben. Dieser richtet sich nach Zeit- und Mehraufwand für den Aufbau.

Wenn die Veranstaltung im Freien stattfindet, trägt der Auftraggeber alleine das Witterungsrisiko. Der Arbeitsplatz von DJ Buto muss in diesem Fall einen befestigten Untergrund haben, überdacht und trocken sein. Das Equipment muss vor direkter Sonneneinstrahlung und Regen geschützt sein. Bei Witterungs- bedingtem Ausfall hat der Auftraggeber die gesamte vertraglich vereinbarte Vergütung zu zahlen.

Bei bereits installierter Musik- und/oder Lichttechnik übernimmt DJ Buto keine Garantie und Haftung für die einwandfreie Funktionstüchtigkeit der Anlage. Falls weiteres Equipment durch DJ Buto an eine bereits bestehende Anlage angeschlossen werden soll, so erstreckt sich die Haftung nur auf die von DJ Buto installierten Komponenten. Für Schäden, die an bereits vor Ort installierten Geräten entstehen, haftet DJ Buto nicht, es sei denn, es ist nachweislich durch ihn zu verantworten (bei z.B. grob fahrlässiger Handlungsweise).


6. Nebenkosten

 

Befindet sich der Veranstaltungsort über 100 km vom Wohnort von DJ Buto entfernt, ist eine Übernachtung erforderlich. Die Buchung und Auswahl des Hotels (3 Sterne Kategorie) erfolgt über DJ Buto und wird als Hotel Kostenpauschale auf der Rechnung ausgewiesen.


7. Preise / Zahlungen / Gage

 

Die Preise richten sich nach der schriftlichen Vereinbarung mit dem Kunden. Die Zahlung der Gage erfolgt vor, während oder am Ende der Veranstaltung in bar und in Euro. Zahlungen in Form einer Überweisung durch den Auftraggeber sind nach vorheriger Absprache möglich. Die vereinbarte Gage muss bis spätestens zehn Werktage nach Rechnungseingang auf das Geschäftskonto eingegangen sein.

Zahlungen / Gagen sind ausschließlich ohne Abzüge, unabhängig vom Erfolg der Veranstaltung und in Euro zu leisten. Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. §19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und ausgewiesen.


8 . Haftung

 

Der Veranstalter / Auftraggeber haftet ausschließlich vor, nach und während der Veranstaltung für Personen- und Sachschäden, sowie für Schäden welche nicht durch ein vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten durch DJ Buto verursacht wurden. Der Veranstalter / Auftraggeber haftet ebenfalls für Schäden am Equipment von DJ Buto die vor, nach oder während der Veranstaltung durch den Veranstalter /Auftraggeber oder deren Gäste verursacht wurden

Kann DJ Buto die vereinbarten Leistungen aufgrund von unvorhergesehenen Umständen wie höherer Gewalt, Naturkatastrophen, einer behördlichen Anordnung oder Betriebsstörungen wie Stromausfall / Stromschwankungen beim Veranstalter / Auftraggeber usw. nicht erbringen, so hat der Veranstalter / Auftraggeber kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag. Desweiteren hat der Veranstalter / Auftraggeber kein Recht auf Zurückhaltung der vereinbarten Zahlung / Gage und keinen Anspruch auf Schadenersatz.


9. GEMA-Gebühren

 

Hiermit weise ich ausdrücklich darauf hin, das alle öffentlichen Musik- und Tanzveranstaltungen in Deutschland GEMA-pflichtig sind und vom Veranstalter angemeldet werden müssen. Die erforderlichen GEMA Rechte müssen vom Veranstalter erworben und bezahlt werden.

DJ Buto ist nicht verpflichtet dieses zu prüfen. Bei Veranstaltungen im Ausland ist der Veranstalter verpflichtet die entsprechenden Rechte für die Aufführung von Musik zu erwerben.

Soweit nicht anders vereinbart, wird mit neuester Technik gearbeitet und ein Laptop mit mp3 sowie Kopien von Vinyl und/oder CDs eingesetzt.

Für die Anmeldung und Zahlung der Lizenzgebühren an die GEMA ist alleine der Veranstalter / Auftraggeber verantwortlich. Alle anfälligen Gebühren für die GEMA werden vom Kunden getragen und direkt an die GEMA abgeführt. Für Fragen hierzu steht die räumlich zuständige Bezirksdirektion zur Verfügung, vgl. http://www.gema.de/plz-suche/.


9. Datenschutzerklärung

 

Der Kunde ist damit einverstanden, dass sämtliche Daten, die den Vertrag betreffen, gespeichert werden dürfen. Diese Daten dürfen nicht ohne Zustimmung des Kunden an Dritte weitergegeben werden. Über die Preise und getroffenen Vereinbarungen ist Stillschweigen zu wahren.